Altersrückstellungen in der PKV, ein wichtiges Thema beim Versicherungswechsel

Parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland auch die private Krankenversicherung. Beide Versicherungen haben den Zweck, den Versicherungsnehmer im Falle von Krankheit oder eines Unfalls vor den mitunter sehr hohen Kosten, die damit verbunden sind, abzusichern. Die Altersrückstellungen in der PKV nimmt dabei einen ganz besonderen Stellenwert ein.

Bei Altersrückstellungen in der PKV handelt es sich um eine Art regulierendes System – das bedeutet, dass man mit den Altersrückstellungen eine Beitragsstabilität im Alter erzielen möchte. Man zahlt als Versicherungsnehmer in der PKV also über die gesamte Versicherungsdauer einen konstanten Beitrag. Die Altersrückstellungen in der PKV werden anteilig mit dem Beitrag erhoben und dienen später dann zur Deckung der Krankheitskosten, die im Alter in der Regel höher ausfallen als in jungen Jahren. Wenn es keine Altersrückstellungen in der PKV geben würde, würden die Versicherungsbeiträge für ältere Menschen aufgrund des höheren Krankheits- und damit auch Behandlungsrisikos schnell rasant ansteigen und wären damit für viele finanziell nicht mehr tragbar.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dieses System nicht. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung sollte man darauf achten, inwiefern sich der Wechsel auf die Altersrückstellung auswirkt. Die Gesundheitsreform hat bewirkt, dass Versicherungsnehmer der PKV die Altersrückstellung seit dem Jahr 2009 mitnehmen können – allerdings nur bis zum Umfang des Basistarifs. Davor konnte man die Altersrückstellung bei einem Versicherungswechsel nicht mitnehmen. Die Altersrückstellungen in der PKV sorgen nicht nur für eine entsprechende Beitragsstabilität, sondern garantieren darüber hinaus auch konstante Leistungen, die nicht gekürzt werden dürfen. Bei der Altersrückstellung wird ein bestimmter Anteil des Beitrags verzinslich angespart.